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Der Bund der Bankkunden e.V. fordert deshalb:
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1. Die Banken müssen alle ihre Beteiligungen an anderen Institutionen,
Versicherungen und Industrieunternehmen über 3% offenlegen.
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2. Alle direkten und indirekten Banken-Beteiligungen an anderen Institutionen,
Versicherungen oder Industrieunternehmen müssen im Laufe einer bestimmten Frist auf ein maximales Maß
von 10% zurückgeführt werden. Mehrfachstimmrechte sind untersagt, es kann nur "eine Aktie - eine Stimme" gelten.
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3. Ein Depot-Stimmrecht darf nur mit der ausdrücklichen Vollmacht des Depotinhabers wahrgenommen werden und nur,
wenn die bankeigene Beteiligung an der AG unter 5% liegt.
Zusammen mit den Depotstimmen darf das Stimmrecht 10% nicht übersteigen.
Die Banken müssen ihren Depotkunden-Beteiligungsbesitz von über 3% und ihre personelle Verflechtung mit den
betreffenden Aktiengesellschaften offenlegen.
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4. Beteiligen sich Banken an anderen Institutionen, Versicherungen oder Industrieunternehmen,
auch an solchen im Ausland, müssen sie sich in Höhe von 10% der Beteiligungssumme an Risikokapitalfonds
beteiligen. Die Ausreichung des Risikokapitals wird von Ständeorganisationen bestimmt.
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5. Prinzipiell können nur drei Aufsichtsratsposten und davon maximal ein Aufsichtsratsvorsitz ausgeübt werden.
Selbstverständlich zählen hier ausländische Aufsichtsratsposten mit.
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6. Zinsen im Verwertungsfalle von Sicherheiten, auch und vor allem von Immobiliensicherheiten dürfen
maximal 2 % über dem Diskontsatz liegen.
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7. Bei Verwertung von Sicherheiten obliegt der Bank die Nachweispflicht, daß eine Rettung des
notleidenden Kredits (z.B. durch Tilgungsaussetzung und Zinsstreckung) nicht mehr möglich war.
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8. Alle Banken sind verpflichtet, für einen überprüfbaren Kostendeckungsbeitrag auf Wunsch eines
jeden Bürgers bis zu einer gewissen Habensumme ( derzeit 3.000,-- € ) ein
Lebensunterhaltskonto auf Habenbasis zu führen. Ohne Kontoverbindung leben zu müssen,
ist heute diskriminierend. Bürger ohne Kontoverbindung sind gesellschaftlich ausgegrenzt und fast nicht mehr in der Lage,
ihre Grundbedürfnisse zufrieden zu stellen. Von der Miete bis zur Telefonrechnung, von den Fernsehgebühren
bis zu Versicherungsbeiträgen wird heute alles bargeldlos erledigt. Von diesem Weg dürfen Bürger nicht ausgegrenzt werden,
deshalb darf auch der Staat auf dieses Konto bis zum gesetzlich festgeschriebenen Limit nicht zugreifen können.
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9. Wegen ihrer ungeheueren Marktmacht sind den Banken die Vermarktung bankfremder Leistungen zu untersagen.
So sind gerade Versicherungs- und Immobilienvermittlungen Provisionsgeschäfte, die ständig zu Interessenkonflikten führen,
welche auf dem Rücken der Bankkunden immer zu deren Lasten ausgetragen werden.
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Ein Beispiel:
- Die Immobilienabteilung der Bank vermittelt Grundstücke an einen Bauträger: 1.Provision.
- Die Bank finanziert diesen Kauf: 2.Provision und Zinsen.
- Der Bauträger baut und verkauft die Objekte über die Immobilienabteilung: 3.Provision.
- Der Käufer finanziert über die Bank: 4.Provision und Zinsen.
- Die Finanzierung platz, die Bank verdient unheimlich durch die Verwertung. Das Objekt steht wieder zum Verkauf: 5.Provision.
Daraus folgt, daß die Banken ihre Geschäfte völlig ohne Risiko und Haftung abwickeln können.
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10. Die Banken müssen endlich der Kontrolle des Verbraucherschutzes unterworfen werden.
Die derzeitige Bankenaufsicht ist nur zum Schutz der Banken voreinander und zum Schutz vor den Kunden
eingerichtet und wird auch zu 90% von den Banken finanziert. Eine Unabhängigkeit kann also nicht gegeben
sein. Der Banken-Ombudsmann ist Mitarbeiter der Bank und somit nur ein Feigenblatt mit Alibifunktion um
einen Schein von Seriosität zu wahren.
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