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Jedes Geldinstitut ist im Grunde gleich gut oder gleich schlecht.
Den Unterschied zwischen den einzelnen Häusern machen die Menschen,
welche in den Instituten arbeiten. Wobei auch hier die Volksweisheit gilt:
"Der Fisch stinkt vom Kopfe her!"
Die Vertreter des Bund der Bankkunden e.V. sind bei ihren Verhandlungen immer bemüht
einen für beide Parteien, d.h. für den Kunden und die Bank ein tragbares Ergebnis ohne
Gerichte zu erzielen. Bei diesen Bemühungen müssen wir jedoch immer wieder feststellen,
dass einzelne Sachbear-beiter reine Geldvernichter sind, die sich aus Dummheit, Sturheit,
Bosheit oder aber auch aus Angst sich zu bewegen, jeglicher vernünftigen Lösung verschließen.
Dies geschieht dann nicht nur zum Schaden der Bankkunden sondern auch zum Schaden der Bank und
somit der Anteilseigner und Genossen.
Der BdB stellt jedoch auch immer wieder fest, dass einzelne Banker den Hals nicht voll kriegen
können und Kunden, welche ohnehin schon zu kämpfen haben, mit extremen Zinsen und Gebühren belasten.
Oft wird bewusst eine vernünftige Art der Finanzierung verweigert, nur um weiter Extremzinsen zu kassieren,
z. B. ein ständig überzogenes Girokonto mit bis zu 20% Überziehungszinsen in ein Abzahlungsdarlehen mit
ent-sprechend wesentlich günstiger Zinsen umzuwandeln.
Dies sind zwei von vielen Beispielen, bei welchen sich der Bund der Bankkunden als
Verbraucherschutzorganisation verpflichtet sieht solche Missstände anzuprangern und die Urkunde "Der Bad-Banker" oder die Steigerung
"Der Beutelschneider" des Monats zu verleihen.
Im Gegenzug gibt es auch hin und wieder Bankmitarbeiter, welche über das normale Maß an
Kundenfreundlichkeit weit hinausgehen und sich vorbildlich um die Belange der Kunden annehmen,
hier verleiht der BdB die Auszeichnung "Banker des Monats" als besondere Anerkennung. Beide
Auszeichnungen werden künftig nicht nur im Beisein der örtlichen Medienvertreter überreicht,
sondern auch im Internet veröffentlicht.
Es gab auch schon ganz uneinsichtige Bankenvertreter, welche sich gegen die negative Auszeichnung
"Beutelschneider des Monats" mit einer Beleidigungsklage zur Wehr setzen wollten. Diese Versuche
sind gescheitert, da das zuständige Gericht entschieden hat, dass der Bund der Bankkunden als
Verbraucherschutzverein hier seine Grenzen nicht überschritten hat und das Handeln im Interesse
der Allgemeinheit liegt. |
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